Warum hängende Ladesäulen die ideale Lösung für Tiefgaragen und Parkhäuser sind
Hängende Ladesäulen revolutionieren die Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen und Parkhäusern – sowohl für Wohnungseigentümergemeinschaften als auch für gewerbliche Parkhausbetreiber und Parkplatzvermietung. Im Gegensatz zu wandmontierten Wallboxen oder freistehenden Ladesäulen bieten von der Decke hängende Ladelösungen entscheidende Vorteile: Sie benötigen keinen wertvollen Stellplatz, sind vor Beschädigungen durch Fahrzeuge geschützt und lassen sich flexibel an unterschiedliche Deckenhöhen anpassen.
Rechtliche Grundlagen und Anspruch auf Wallbox in der Tiefgarage
Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2020 haben Wohnungseigentümer und Mieter einen rechtlichen Anspruch auf die Installation einer Wallbox in der Tiefgarage. Die Installation einer Ladestation stellt keine Nutzungsänderung dar und erfordert keine aufwendige Genehmigung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bedeutet dies: Die Eigentümerversammlung kann die Installation nicht mehr grundsätzlich ablehnen.
Ladelösungen für gewerbliche Parkhäuser und öffentliche Parkplätze
Parkhausbetreiber und gewerbliche Parkplatzvermietung profitieren besonders von hängenden Ladesäulen: Die Ladeinfrastruktur lässt sich ohne bauliche Eingriffe in bestehende öffentliche Parkhäuser und kommerzielle Tiefgaragen integrieren. Ob Shopping-Center, Bürogebäude oder Parkhaus-Betreiber – die flexible Montage an Doppel-T-Trägern oder Betondecken ermöglicht eine schnelle Erweiterung der Ladeinfrastruktur ohne Stellplatzverlust.
Wirtschaftliche Vorteile für WEG und Gewerbetreibende
Hängende Ladesäulen aus Edelstahl mit Pulverbeschichtung in individuellen RAL-Farben bieten nicht nur technische Flexibilität, sondern auch eine ansprechende Optik. Durch die Möglichkeit, bis zu vier Wallboxen an einer Säule zu montieren, lassen sich die Kosten pro Ladepunkt deutlich reduzieren – ein wichtiger Aspekt für Wohnungseigentümergemeinschaften, Immobilienverwalter, Gewerbetreibende und Parkhaus-Betreiber.